Fördergrundsätze für Förderungen über 5.000 Euro
Die Osthushenrich Stiftung setzt sich dafür ein, Kinder und Jugendliche in Ostwestfalen auf ihrem Bildungsweg und in ihrer Persönlichkeitsentwicklung zu unterstützen. Uns liegt besonders daran, Breitenwirkung zu erzielen und wirksame Projekte vor Ort zu ermöglichen. Projekte mit Förderungen über 5.000 Euro können finanziell unterstützt werden, wenn sie eins oder mehrere unserer Förderschwerpunkte betreffen und auch ansonsten den Vorgaben der Satzung entsprechen.
Welche Projekte fördert die Stiftung?
Projektanträge mit einer Fördersumme über 5.000 Euro sollen mindestens einen der folgenden Förderschwerpunkte betreffen:
- Übergang von der Schule in den Beruf
- Förderung von Hochbegabten
- Ehrenamtliches Engagement in den Bereichen der Bildung und Erziehung von Kindern und Jugendlichen
- Digitalisierung
Zu ihrer Information finden Sie auf unserer Website eine Auswahl von Projekten, die wir bereits gefördert haben.
Worauf legt die Stiftung Wert?
Die geförderten Projekte sollen eine nachvollziehbare und direkte sowie nachhaltige Wirkung entfalten.
Der Antragsteller hat in der Regel einen Eigenbeitrag von 25% der Gesamtprojektkosten zur Durchführung des Projektes zu leisten. Dies kann entweder ein finanzieller Beitrag aus Eigenmitteln oder anderen Spenden/Zuwendungen sein aber auch durch den Einsatz ehrenamtlicher Arbeit erbracht werden.
Welche Kosten werden gefördert?
Grundsätzlich können alle Arten von Kosten, die bei der Durchführung des Projekts entstehen, gefördert werden. Hierunter fallen z.B. Personalkosten und Honorare sowie Sachkosten, soweit sie inhaltlich begründet und für den Projekterfolg wichtig sind. Das gilt auch die die anteiligen Verwaltungskosten.
Reine Sachmittelprojekte, wie zum Beispiel die Anschaffung von Schulausstattungen oder Möbeln, werden nicht berücksichtigt.
Für welchen Zeitraum kann eine Förderung beantragt werden?
In ihren Schwerpunktbereichen fördert die Stiftung eher langfristige Vorhaben, in der Regel für einen Zeitraum bis zu 3 Jahren.
Folgeanträge für das gleiche Projekt sind unter bestimmten Voraussetzungen (in der Regel für max. 2 weitere Jahre) möglich.
Wer kann einen Antrag stellen?
Die Stiftung vergibt grundsätzlich keine Förderungen oder Stipendien an Einzelpersonen, sondern arbeitet mit Organisationen zusammen, die Projekte im Bereich Bildung und Erziehung in Ostwestfalen durchführen.
Unsere Projektpartner sind
- gemeinnützige Organisationen jeder Rechtsform (z.B. Vereine, Stiftungen, gGmbH, Wohlfahrtverbände), oder
- Körperschaften des öffentlichen Rechts (z.B. Kitas, Schulen, Universitäten, kirchliche Träger).
Wie sind die Chancen einer Bewerbung?
Die Stiftung fördert im Jahr ca. 20 größere Projekte. Trotzdem übersteigt die Nachfrage das Angebot deutlich, so dass wir eine Auswahl treffen müssen. Ein Rechtsanspruch auf eine Förderung besteht nicht.
Gibt es Fristen oder Stichtage für die Bewerbung?
Ja, der Vorstand der Stiftung entscheidet in der Regel 2 x jährlich über die gestellten Anträge. Zu den konkreten Terminen sprechen Sie uns bitte an. Rückwirkende Anträge für bereits laufende Projekte werden nicht berücksichtigt.
Wie läuft die Antragstellung ab?
Grundsätzlich hat es sich bewährt, mit uns vorab zu telefonieren, bevor Sie einen Antrag stellen. Oftmals können wir schon am Telefon klären, ob sich eine konkrete Antragstellung lohnt oder nicht.
Für die Antragsstellung nutzen Sie bitte das Formular, das Sie von unserer Website herunterladen und am Rechner ausfüllen können. Bitte beachten Sie, dass wir Anträge nur in diesem Format entgegennehmen. Falls wir Nachfragen zum Antrag haben, werden wir uns gerne bei Ihnen melden.
Falls das Projekt gefördert wird, erfolgt die Auszahlung der Mittel nach Absprache. Grundlage der Zusammenarbeit sind die Angaben im Projektantrag. Ein gesonderter Fördervertrag ist daher nicht vorgesehen.
Was erwartet die Stiftung von ihren Förderpartnern?
Wir legen Wert auf eine vertrauensvolle und unkomplizierte Zusammenarbeit. Ihr Erfolg ist unser gemeinsames Anliegen.
Gerne möchten wir Sie und Ihr Projekt auch persönlich kennenlernen und bemühen uns, während der Projektlaufzeit mindestens einen Besuch vor Ort zu vereinbaren.
Die Öffentlichkeit soll durch Sie über das geförderte Projekt informiert werden, sei es in der Presse, auf Ihrer Website oder in den sozialen Medien. Bitte weisen Sie dabei auf die Unterstützung durch die Osthushenrich Stiftung hin.
Spätestens drei Monate nach Abschluss eines jeden Projektjahres erwarten wir einen Zwischenbericht über das Projekt, der die Aktivitäten sowie die Mittelverwendung des jeweiligen Projektjahres dokumentiert. Bitte nutzen Sie dafür die Berichtsvorlage, die Sie hier herunterladen können. Zum Abschluss des Projekts erstellen Sie bitte einen entsprechenden Abschlussbericht und eine Abschlussrechnung.
Während der Laufzeit des Projektes stehen wir Ihnen gerne jederzeit für Rückfragen zur Verfügung, insbesondere wenn sich maßgebliche Veränderungen im Projekt ergeben.
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg in Ihren Aktivitäten und Projekten und freuen uns auf Ihren Projektantrag.
Förderantrag an die
Osthushenrich-Stiftung
Für die Antragsstellung nutzen Sie bitte das Formular, das Sie am Rechner ausfüllen können:
Abschlussbericht an die Osthushenrich-Stiftung
Für den Abschlussbericht nutzen Sie bitte das Formular, das Sie am Rechner ausfüllen können:
