Fördergrundsätze für Förderungen bis 5.000 Euro
Die Osthushenrich-Stiftung setzt sich dafür ein, Kinder und Jugendliche in Ostwestfalen-Lippe auf ihrem Bildungsweg und in ihrer Persönlichkeitsentwicklung zu unterstützen. Uns liegt besonders daran, Breitenwirkung zu erzielen und wirksame Projekte vor Ort zu ermöglichen. Für Projekte mit Förderungen bis zu 5.000 Euro bieten wir daher finanzielle Unterstützung an, die einfach beantragt werden kann und mit einem überschaubaren Berichtsaufwand verbunden ist.
Welche Projekte fördert die Stiftung?
Sofern die beantragte Fördersumme 5.000 Euro nicht übersteigt, sind die Projekte nicht an bestimmte Inhalte gebunden. Die Projekte müssen jedoch den satzungsgemäßen Zweck der Stiftung erfüllen, die Bildung und Erziehung von Kindern und Jugendlichen in Ostwestfalen-Lippe zu fördern.
Wir fördern zum Beispiel, aber nicht ausschließlich:
- Projekte der frühkindlichen Bildung
- Projekte im MINT-Bereich
- Sprachförderungs- und Integrationsprojekte
- Projekte für benachteiligte Kinder und Jugendliche
- Projekte für Hochbegabte
- Pädagogisch orientierte Kultur- und Sportprojekte
- Projekte zur Digitalisierung in Kindertagesstätten und Schulen
- Projekte, die den Übergang von der Schule in den Beruf erleichtern
- Projekte zur Förderung der Sozialkompetenz
- Projekte zur historischen und politischen Bildung
- Pädagogische Umwelt- und Naturschutzprojekte
Zu ihrer Information finden Sie auf unserer Website eine Auswahl von Projekten, die wir bereits gefördert haben.
Worauf legt die Stiftung Wert?
Die geförderten Projekte sollen eine nachvollziehbare und direkte sowie nachhaltige Wirkung entfalten.
Der Antragsteller hat in der Regel einen Eigenbeitrag von 25% der Gesamtprojektkosten zur Durchführung des Projektes zu leisten. Dies kann ein finanzieller Beitrag aus Eigenmitteln oder anderen Spenden/Zuwendungen sein aber auch durch den Einsatz ehrenamtlicher Arbeit erbracht werden.
Welche Kosten werden gefördert?
Grundsätzlich können alle Arten von Kosten, die bei der Durchführung des Projekts entstehen, gefördert werden. Hierunter fallen z.B. Personalkosten und Honorare sowie Sachkosten, soweit sie inhaltlich begründet und für den Projekterfolg wichtig sind. Das gilt auch für die anteiligen Verwaltungskosten.
Reine Sachmittelprojekte, wie zum Beispiel die Anschaffung von Schulausstattungen oder Möbeln, werden nicht berücksichtigt.
Für welchen Zeitraum kann eine Förderung beantragt werden?
Während die Stiftung in ihren Schwerpunktbereichen langfristige Vorhaben fördert, zielen die Förderungen bis zu 5.000 Euro eher auf punktuelle Vorhaben, die innerhalb eines definierten Förderzeitraums abgeschlossen werden.
Folgeanträge für das gleiche Projekt sind grundsätzlich möglich, werden aber nachrangig behandelt, um möglichst vielen Initiativen die Chance auf eine Förderung zu geben.
Wer kann einen Antrag stellen?
Die Stiftung vergibt grundsätzlich keine Förderungen oder Stipendien an Einzelpersonen, sondern an Organisationen, die Projekte im Bereich Bildung und Erziehung in Ostwestfalen durchführen.
Unsere Projektpartner sind
- gemeinnützige Organisationen jeder Rechtsform (z.B. Vereine, Stiftungen, gGmbH, Wohlfahrtverbände) oder
- Körperschaften des öffentlichen Rechts (z.B. Kitas, Schulen, Universitäten, kirchliche Träger).
Wie sind die Chancen einer Bewerbung?
Die Stiftung fördert im Jahr ca. 150 Projekte mit Fördersummen bis zu 5.000 Euro. Trotzdem übersteigt die Nachfrage das Angebot deutlich, so dass wir eine Auswahl treffen müssen. Ein Rechtsanspruch auf eine Förderung besteht nicht.
Gibt es Fristen oder Stichtage für die Bewerbung?
Nein, sie können jederzeit rechtzeitig vor Projektbeginn einen Antrag stellen. Rückwirkende Anträge für bereits laufende oder abgeschlossene Projekte werden nicht berücksichtigt.
Wie läuft die Antragstellung ab?
Grundsätzlich hat es sich bewährt, mit uns vorab zu telefonieren, bevor Sie einen Antrag stellen. Oftmals können wir schon am Telefon klären, ob sich eine konkrete Antragstellung lohnt oder nicht.
Für die Antragsstellung nutzen Sie bitte das Formular, das Sie von unserer Website herunterladen und am Rechner ausfüllen können [Link]. Bitte beachten Sie, dass wir Anträge nur in diesem Format entgegennehmen. Falls wir Nachfragen zum Antrag haben, werden wir uns gerne bei Ihnen melden.
Über Anträge bis 5.000 Euro entscheidet die Geschäftsführung der Stiftung. In der Regel erhalten Sie innerhalb von sechs Wochen nach Antragstellung eine Rückmeldung, ob das Projekt gefördert wird oder nicht.
Falls das Projekt gefördert wird, erfolgt die Auszahlung der Mittel nach Absprache. Grundlage der Zusammenarbeit sind die Angaben im Projektantrag. Ein gesonderter Fördervertrag ist daher nicht vorgesehen.
Was erwartet die Stiftung von ihren Förderpartnern?
Wir legen Wert auf eine vertrauensvolle und unkomplizierte Zusammenarbeit. Ihr Projekterfolg ist unser gemeinsames Anliegen.
Gerne möchten wir Sie und Ihr Projekt auch persönlich kennenlernen und bemühen uns, während der Projektlaufzeit einen Besuch vor Ort zu vereinbaren.
Die Öffentlichkeit soll durch Sie über das geförderte Projekt informiert werden, sei es in der Presse, auf Ihrer Website oder in den sozialen Medien. Bitte weisen Sie dabei auf die Unterstützung durch die Osthushenrich-Stiftung hin.
Spätestens drei Monate nach Abschluss des Projektes erwarten wir einen Bericht über das Projekt, der die Aktivitäten sowie die Mittelverwendung dokumentiert. Bitte nutzen Sie dafür die Berichtsvorlage, die Sie hier herunterladen können.
Während der Laufzeit des Projektes stehen wir Ihnen gerne jederzeit für Rückfragen zur Verfügung, insbesondere wenn sich maßgebliche Veränderungen im Projekt ergeben.
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei Ihren Aktivitäten und Projekten und freuen uns auf Ihren Projektantrag.
Förderantrag an die
Osthushenrich-Stiftung
Für die Antragsstellung nutzen Sie bitte das Formular, das Sie am Rechner ausfüllen können:
